Wir möchten Mittagsdeal.de so gestalten, dass die Plattform für möglichst viele Menschen gut zugänglich und einfach nutzbar ist.
Mittagsdeal.de ist eine digitale Plattform, auf der Besucher gastronomische Betriebe und Mittagsangebote finden können.
Registrierte gastronomische Anbieter können über einen eigenen Anbieter-Bereich ihr Restaurant verwalten, Deals veröffentlichen, Guthaben aufladen und Rechnungen abrufen.
Besucher können Restaurants und veröffentlichte Deals über die Website aufrufen und anhand verfügbarer Such- und Standortfunktionen finden.
Anbieter können sich über ein Formular registrieren, sich mit Benutzername oder E-Mail und Passwort anmelden und anschließend ihr Anbieter-Dashboard verwenden.
Kostenpflichtige Deal-Veröffentlichungen werden über ein internes Guthaben-System abgewickelt. Guthaben kann über die jeweils angebotenen Zahlungsarten, insbesondere PayPal oder Vorkasse, aufgeladen werden.
Bei der Gestaltung und Weiterentwicklung von Mittagsdeal.de achten wir insbesondere auf eine möglichst wahrnehmbare, bedienbare, verständliche und robuste Nutzung der wesentlichen Funktionen.
Besonderes Augenmerk legen wir auf Funktionen, die für die Nutzung der Plattform wesentlich sind. Dazu gehören insbesondere:
Sollten Ihnen bei der Nutzung von Mittagsdeal.de Barrieren oder schwer zugängliche Funktionen auffallen, können Sie uns gerne darüber informieren.
Bitte beschreiben Sie möglichst, auf welcher Seite oder bei welcher Funktion das Problem auftritt.
Kontakt zur Barrierefreiheit:
E-Mail:
support@mittagsdeal.de
Soweit Mittagsdeal.de und die angebotenen Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes fallen, ist für die Marktüberwachung zuständig:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Ob und in welchem Umfang einzelne Angebote eines Unternehmens unter das BFSG fallen, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind nach § 3 Absatz 3 BFSG von den Anforderungen des § 3 Absatz 1 BFSG ausgenommen.
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